Berliner Förderprogramme
Berlin fördert sowohl die Solarenergie auf den Dächern der Stadt sowie die Anschaffung eines Solarspeichers (EnergiespeicherPLUS) als auch die Dachbegrünung über getrennte Förderprogramme. Im Programm GründachPLUS ist aber die »Kombination von Dachbegrünung und Solaranlagen […] zulässig und ausdrücklich erwünscht«. Gefördert werden die Mehrkosten, die sich »beim Schichtenaufbau und der Substratverlegung durch die Aufständerung für die Solaranlage ergeben können«.


Förderprogramme des Bundes
Der Bund fördert über die staatliche KfW Bank unter bestimmten technischen Voraussetzungen wärmedämmende Dachbegrünungen in den Programmen Energieeffizient Sanieren und Bauen – entweder mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit (Programme 151, 152, 153 und 430). Alternativ können selbstnutzende Gebäudeeigentümer seit dem 1.1.2020 die Kosten für eine wärmedämmende Dachbegrünung als Sanierungsmaßnahme bei der Steuer absetzen (§ 35c Einkommensteuergesetz).
Solarthermieanlagen werden sowohl von der KfW (Programm 270) als auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert, Photovoltaikanlagen von der KfW.
Genehmigung
Alle bekannten Systeme für die Kombination von Gründach und Solaranlage sind bauaufsichtlich zugelassen. Frühzeitig in der Planung sollte man sich allerdings beim zuständigen Stadtentwicklungsamt (Fachbereich Bauaufsicht) über eine möglicherweise erforderliche Baugenehmigung sowohl für die Solaranlage als auch für das Gründach erkundigen.
Sparen beim Niederschlagswasserentgelt
Extensiv begrünte Dächer halten je nach Standort 50 bis 70 % des jährlichen Niederschlags zurück.
Das entlastet die Kanalisation und macht sich deshalb auch beim Niederschlagswasserentgelt bemerkbar: Das Land Berlin senkt es für Gründächer jeder Spielart – auch kombiniert mit Solaranlagen – pauschal auf 50 %.
Besonderes Augenmerk sollte auf der anschließenden Versickerung des abfließenden Regenwassers liegen. Die Berliner Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) regelt u. a., dass keine schädlichen Stoffe vom Dach ins Grundwasser gelangen dürfen. Werden die hier genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Wasserbehörde die Versickerung erst ausdrücklich erlauben. Das Sicherheitsdatenblatt bzw. die Produktinformation des Herstellers zur jeweiligen Solaranlage weist aus, ob sie wassergefährdende Stoffe enthält oder nicht. Dies dient der Wasserbehörde dann als Entscheidungsgrundlage.

Planung und Umsetzung
Eine fachgerechte Planung, Ausführung und Instandhaltung sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass die Kombination Solar und Gründach dauerhaft ein Gewinn ist. Bereits frühzeitig in der Planungsphase sollten alle beteiligten Gewerke (Garten- und Landschaftsbaubetrieb, Solar-Fachbetrieb, Gründach-Systemhersteller, Statiker, Dachdecker) eingebunden werden, um die Bauabläufe aufeinander abzustimmen.
Koordination
Ein Landschaftsarchitekt bzw. -planer übernimmt dabei idealerweise die Rolle des koordinierenden Planers. Bei kleineren Projekten können auch Garten- und Landschaftsbaubetriebe erste Ansprechpartner sein.
Technische Voraussetzungen
Damit die Solaranlage nicht abrutscht, darf das Dach eine maximale Neigung von 5 Grad haben. Das Gebäude muss statisch für das Gewicht von Dachbegrünung und Solaranlage geeignet sein. Extensive Begrünungen haben in der Regel ein Eigengewicht von 80 bis 120 kg/m² (wassergesättigt). Hinzu kommen etwa 14 bis 35 kg/m² für eine Photovoltaik- bzw. 10 bis 25 kg/m² für eine Solarthermieanlage.
Die zulässige Nutzlast für genutzte Dächer liegt laut DIN 1055-3/2006-03 bei 200 kg/m² (Einzellast) bzw. bei 400 kg/m² (Flächenlast). Für nicht genutzte Dächer gibt es lediglich einen Maximalwert für eine Einzellast von 100 kg/m². Eine pauschale Aussage, ob sich ein Dach statisch für die Kombination Gründach und Solar eignet, ist nicht möglich. Hier hilft ein Statiker weiter.

Sämtliche Teile der Solaranlage müssen innerhalb einer Blitzschutzanlage liegen und zugleich einen Sicherheitsabstand von 0,5 m dazu einhalten. Es gelten die Regeln der Normenreihe DIN EN 62305/VDE 0185-305. Ein Elektrofachplaner hilft hier weiter.


Wird die Solaranlage Richtung Süden ausgerichtet, bestimmt sich der Abstand zwischen den Modul- bzw. Kollektorreihen nach dem geografischen Breitengrad. Ihre Höhe und der Winkel der Aufständerung müssen groß genug sein. Generell gilt: je nördlicher das Dach, desto größer die Abstände. Hier wie auch bei einer Ost-West-Ausrichtung müssen die Gänge zwischen den Reihen breit genug für Instandhaltung und Wartung von Gründach und Solaranlage sein.
Wichtig sind zudem Absturzsicherungen. Die Bepflanzung muss zudem einfach gepflegt werden können, ohne dass Kabel o. Ä. im Weg sind.