Fakt ist: Die Umsetzung von Maßnahmen dezentraler Regenwasserbewirtschaftung lohnt sich aus ökologischer Sicht. Sie bietet Ihnen vielfältige Vorteile, die sich nur schwer in Euro beziffern lassen. Nicht-monetäre Beiträge, etwa zur Verbesserung des Stadtklimas oder der Aufenthaltsqualität, sollten Sie somit unbedingt in die Entscheidung für oder gegen ein Gründach, eine Versickerungsmulde oder Entsiegelungsmaßnahme einbeziehen.
Fakt ist aber auch: ihre Umsetzung kostet Geld und muss sich daher rechnen. Das Land Berlin und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen Fördermittel zur Verfügung. Zudem sind Einsparungen beim Niederschlagswasserentgelt möglich.
Die folgende Übersicht zeigt, welches Förderprogramm für Sie infrage kommt. In gesonderten Artikeln erfahren Sie mehr über die einzelnen Programme und ihre jeweiligen Ansprechpartner. Auf dem Gebiet der Förderung tut sich gerade viel. Bei Rückfragen können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg durch den Förderdschungel.
BENE Umwelt – Förderschwerpunkt 6
Förderkulisse
begrenzt auf ausgewählte sozial benachteiligte Quartiere, in der Innenstadt auch unmittelbar angrenzender 2 km-Radius (ohne „Großer Tiergarten“ und Ortsteil „Mitte“); bestehende Nicht-Wohngebäude
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
alle (Vorhaben mit Gesamtausgaben > 100.000 €)
Förderberechtigte
- Hauptverwaltung
- Bezirksverwaltungen
- KöR, AöR, SöR
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
- Unternehmen
Förderart
Zuschuss vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Land Berlin
BENE Klima – Förderschwerpunkt 5
Förderkulisse
ganz Berlin
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die einen direkten oder indirekten Beitrag zur CO2-Äquivalent-Minderung leisten
Förderberechtigte
- Hauptverwaltung
- Bezirksverwaltungen
- KöR, AöR, SöR
- Forschungseinrichtungen sowie geeignete Transferstellen
- Unternehmen
Förderart
Zuschuss vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Land Berlin
BEK
Förderkulisse
ganz Berlin
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
alle, außer Dach- und Fassadenbegrünung (Vorhaben mit Gesamtausgaben > 20.000 €)
Förderberechtigte
- Hauptverwaltung
- Bezirksverwaltungen
- KöR, AöR, SöR
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
Förderart
u. a. Zuschüsse
GründachPLUS
Förderkulisse
begrenzt auf ausgewählte Stadtgebiete
(mit hoher Dichte an Bestandsgebäuden, Gründefizit, hoher Wärme- und Luftbelastung, besonderem Bedarf an Regenwasserrückhaltung zur Entlastung der Kanalisation)
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Dachbegrünung
Förderberechtigte
- GrundeigentümerInnen
- sonstige Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte
- Initiativ- und Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten, Seniorenheime etc. (mit Erlaubnis der Verfügungsberechtigten)
Förderart
Zuschuss vom Land Berlin
KfW Energieeffizient Sanieren
Förderkulisse
bundesweit; Wohnimmobilien
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Dachbegrünung, Fassadenbegrünung
Förderberechtigte
- Zuschuss: natürliche Personen als Eigentümer von 1- bis 2-Familienhäusern oder Eigentumswohnungen
- Kredit: Träger von Investitionen zur Sanierung von Wohnimmobilien
Förderart
Zuschuss oder Kredit von der KfW
KfW Energieeffizient Bauen
Förderkulisse
bundesweit; Wohnimmobilien
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
Dachbegrünung, Fassadenbegrünung
Förderberechtigte
Träger von Investitionen zum Bau oder Ersterwerb von Wohnimmobilien
Förderart
Kredit von der KfW
KfW Unternehmerkredit
Förderkulisse
bundesweit
Förderfähige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
alle
Förderberechtigte
Träger von Investitionen im gewerblichen Bereich (z. B. Unternehmen, Freiberufler)
Förderart
Kredit von der KfW
Sparen beim Niederschlagswasserentgelt
Einige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung rechnen sich im Laufe ihrer Lebensdauer auch ohne direkte Förderung, da sich durch ihre Umsetzung Einsparungen beim Niederschlagswasserentgelt erzielen lassen.
Das Niederschlagswasserentgelt beträgt zurzeit 1,797 Euro pro Quadratmeter entwässerte Grundfläche und Jahr. Es wird nach der bebauten und befestigten – also versiegelten – Fläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Durch Gründächer, Versickerungsmulden, Zisternen und Entsiegelungsmaßnahmen können Sie die Flächenanteile, die für die Entgelterhebung herangezogen werden, reduzieren.
Die Höhe der Minderung hängt davon ab, welche Maßnahme Sie für die Bewirtschaftung des Regenwassers wählen und wie groß diese dimensioniert ist. So werden beispielsweise bei Gründächern pauschal nur 50 Prozent der Dachfläche für die Entgelterhebung herangezogen. Weiterführende Informationen der Berliner Wasserbetriebe zu den Möglichkeiten und Bedingungen für die Minderung des Niederschlagswasserentgelts finden Sie im § 15 b der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE).
Zur Prüfung, ob im Einzelfall eine weitere Minderung des Niederschlagswasserentgelts erfolgen kann, reichen Sie einen formlosen Antrag bei den Berliner Wasserbetrieben ein.