Versickerung

Um die Kanalisation zu entlasten und damit das Überflutungsrisiko zu senken, muss Regenwasser ausreichend versickern können. Auch die Vegetation und das Stadtklima profitieren davon.

Auf unversiegelten Flächen kann Regenwasser direkt versickern – je nach Beschaffenheit des Bodens unterschiedlich schnell. Das hier gespeicherte Wasser versorgt Bäume und Pflanzen, die einen Großteil des Niederschlagswassers über ihre Wurzeln aufnehmen und auch über ihre Blätter verdunsten. Gerade an heißen Sommertagen kühlen sie so die Umgebungsluft und verbessern das Stadtklima.

In Metropolen wie Berlin, wo seit Jahren viel gebaut wird, steigt damit auch der Grad der Versiegelung. So waren im Jahr 2018 in Berlin bereits 309 Quadratkilometer und damit 34,7 Prozent der gesamten Fläche versiegelt – im Vergleich zu 33,9 Prozent im Jahr 2016.

 

Der Niederschlag sickert dann nicht ins Erdreich, sondern fließt in der Regel direkt in die Kanalisation. Diese ist jedoch auf so extreme Wetterereignisse, wie wir sie in den letzten Jahren immer häufiger erleben, sowie die zusätzlichen versiegelten Flächen, nicht ausgelegt. Bei Starkregen können Straßen und Wege überfluten. Im Bereich der Mischwasserkanalisation gelangt dabei verdünntes aber ungeklärtes Schmutzwasser in unsere Gewässer und belastet sie stark.

 

Um das zu reduzieren, müssen Flächen wieder durchlässiger für Regenwasser werden: indem sie entsiegelt und ober- wie unterirdisch Versickerungsmöglichkeiten geschaffen werden. Je nach Standort, Beschaffenheit des Bodens und dem verfügbaren Platz gibt es dafür ganz unterschiedliche Möglichkeiten – gerade auch rund um private Gebäude. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Beitrag. Schauen Sie sich auch in unserem Praxisbeispiel an, wie so etwas aussehen kann.

Arten der Versickerung

Ganz ohne Versiegelung könnte Regenwasser natürlich am besten versickern. Doch oft geht es einfach nicht ohne: Schließlich brauchen wir befestigte Wege und Straßen, auf denen wir gehen und fahren können. Und Bereiche, auf denen wir unsere Autos parken können. Doch vieles ist trotzdem möglich, damit Wasser versickern kann. Lesen Sie selbst!

Effekte und Vorteile

Die Versickerung von Regenwasser erzielt viele positive Effekte und leistet so einen wichtigen Beitrag für eine klimaangepasste und wassersensible Stadtentwicklung.

Im natürlichen Wasserhaushalt verdunstet das Regenwasser zum größten Teil mit bis zu 83 Prozent. Anschließend kondensiert es, bildet Wolken und regnet erneut ab. Ca. 16 Prozent versickern im Erdreich. Dadurch bildet sich neues Grundwasser, das dann wiederum als Trinkwasser genutzt werden kann. Im natürlichen Wasserhaushalt fließt somit nur wenig Wasser oberflächlich ab.

 

Die urbanen Strukturen bedeuten einen starken Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt. Hier können nur noch 42 Prozent des Regenwasser verdunsten, 13 Prozent versickern im Erdboden. 45 Prozent des Niederschlags fließen hingegen oberirdisch ab. Bei Starkregen kann es zu Überflutungen kommen, weil die Kanalisation diese Mengen nicht bewältigen kann und sich oberflächlicher Abfluss zu schnell konzentriert.

 

Ziel der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung ist es, den urbanen Wasserhaushalt dem natürlichen wieder so gut wie möglich anzunähern. Abkopplungsmaßnahmen tragen also zu einem ausgeglichenen Wasserhaushalt bei.

 

In Berlin wird die Trinkwasserversorgung über verschiedene Rohwasserquellen sichergestellt. Zu 60 Prozent bestehen diese aus Uferfiltrat, welches aus Oberflächenwasser von Spree, Havel und den angeschlossenen Seen gewonnen wird. 10 Prozent werden durch die Grundwasseranreicherung bezogen. Weitere 30 Prozent werden aus dem Berliner Grundwasser gewonnen, welches sich durch Versickerung von Niederschlagswasser immer wieder neu bildet. Dies ist nicht nur für unsere Trinkwasserversorgung essentiell. Auch viele Teiche, Seen und Flüsse profitieren davon, dass der Grundwasserspiegel hoch genug ist.

Wenn Regenwasser nicht abgeleitet wird, sondern versickert und verdunstet, entlastet das Kanalisation und Kläranlagen. Diese Abkopplung reduziert gerade in hoch versiegelten Bereichen der Stadt das Überflutungsrisiko. Es kann passieren, dass die Kapazitäten von Kanalisation, Pump- und Klärwerk nicht ausreichen und Straßen oder Wege unter Wasser stehen. Im Bereich der Mischwasserkanalisation gelangt dann verdünntes Schmutzwasser in die Gewässer

Versickerungsanlagen, die mit Rasen, Stauden, Sträuchern oder Bäumen bepflanzt sind, verbessern das Klima in der Stadt. Denn das Regenwasser wird hier zwischengespeichert und kann insbesondere bei intensiver Bepflanzung verstärkt verdunsten. Das kühlt die Umgebung und ist gerade in heißen Sommern wichtig. Gleichzeitig heizt sich eine begrünte Fläche weniger auf als eine asphaltierte.

Begrünte und bepflanzte Versickerungsanlagen fördern die biologische Vielfalt. Insekten und andere Kleinlebewesen sowie Vögel finden hier Nahrung und Rückzugsräume.

Mehr Grün in der Stadt ist nicht nur für die Natur gut, sondern auch für den Menschen. Versickerungsanlagen, die mit Rasen, Stauden oder Bäumen bepflanzt sind, bieten neue naturnahe Freiräume und verschönern die Umgebung deutlich.

Wenn Versickerungsanlagen bei neuen Planungen von Beginn an mitgedacht werden, können daraus Synergien für die nachhaltige Versorgung unseres Stadtgrüns mit Wasser entstehen.

Versickerungsanlagen, die mit Rasen, Stauden, Sträuchern oder Bäumen bepflanzt sind, verbessern das Klima in der Stadt.

Planungshinweise

Damit die positiven Effekte von Versickerungsanlagen Wirkung zeigen können, ist eine fachgerechte Planung, Umsetzung und Pflege notwendig.

Ob und auf welche Weise Regenwasser versickern kann, hängt vom jeweiligen Boden und seiner Durchlässigkeit ab. Während beispielsweise lockere Sandböden Regenwasser sehr schnell aufnehmen und durchleiten, lassen ton- oder schluffreiche bindige Böden, etwa aus Geschiebemergel oder -lehm, es nur langsam und manchmal sogar gar nicht durch.

 

Im Berliner Urstromtal, das sich vom Spandauer Forst im Nordwesten bis zum Müggelsee im Südosten zieht, sind die Böden eher sandig und entsprechend gut durchlässig. Das Urstromtal ist während der letzten Eiszeit vor ungefähr 18.000 Jahren aus dem abfließenden Schmelzwasser von Gletschern entstanden.

 

Auf den Hochflächen nördlich und südlich davon dominieren hingegen eher Geschiebemergel und Geschiebelehm. Die Böden lassen also deutlich weniger Wasser durch. Oberflächennah kann sich hier temporär Wasser aufstauen, sogenanntes Schichtenwasser. Nach extremen Niederschlägen kann es unter Umständen bis an die Bodenoberfläche ansteigen.

 

Bevor eine Versickerungsanlage geplant wird, wird ein Boden- oder Baugrundgutachten erstellt, indem die genaue Versickerungsleistung bestimmt wird.

 

Der sogenannte kf-Wert (Durchlässigkeitsbeiwert) gibt an, wie durchlässig ein vollständig wassergesättigter Boden ist. Er ist auch wichtig für die Beurteilung von Staunässe, Filtereigenschaften, Erosionsanfälligkeit und der Dränagefähigkeit des jeweiligen Bodens. Je größer der kf-Wert, desto versickerungsfähiger ist der Boden – desto schlechter sind allerdings seine Filtereigenschaften, denn das Wasser bewegt sich dann mit hoher Geschwindigkeit durch den Boden. Bei kf-Werten über 10-2 Meter pro Sekunde ist der Boden sehr stark durchlässig, bei Werten unter 10-8 Meter pro Sekunde ist er sehr schwach durchlässig.

 

Laut DWA-Regelwerk A 138 (2005) ist eine vollständige, technische Versickerung bei kf-Werten zwischen 1·10-3 und 1·10-6 Meter pro Sekunde möglich. Liegen die kf-Werte deutlich darunter, kann nur teilweise versickert werden. Hier können z. B.  Mulden-Rigolen-Systeme mit gedrosselten Ablauf je nach Vorgaben und Anforderungen zum Einsatz kommen.

In einigen Bereichen der Stadt steht das Grundwasser nur knapp unter der Erdoberfläche. Der Grundwasserflurabstand, also der Höhenunterschied zwischen der Gelände- und der Grundwasseroberfläche, liegt im Berliner Urstromtal zwischen Spandauer Forst und Müggelsee meist im Bereich bis vier Meter. In den Hochflächen betragen die Flurabstände oft weit mehr als fünf Meter, zeitweise zehn oder sogar über 20 Meter – allerdings ist das Auftreten von Schichtenwasser häufig. Der Grundwasserflurabstand ist nicht konstant, sondern hängt von den Niederschlägen und Grundwasserentnahmen ab.

 

Der Abstand zwischen der Sohle einer Versickerungsanlage und dem maßgeblichen Grundwasserstand muss nach aktuellen Regelstand i.d.R. mindestens einen Meter zum Schutz des Grundwassers betragen. Bei einer Versickerung außerhalb von Wasserschutzgebieten dient der zu erwartende mittlere höchste Grundwasserstand (zeMHGW) als Bemessungsgrundwasserstand, bei einer Versickerung innerhalb von Wasserschutzgebieten der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW).

 

Sie erhalten die Grundwasserauskunft mit dem Bemessungsgrundwasserstand entweder kostenlos über das Geoportal (FIS Broker) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Oder Sie stellen (kostenpflichtig) einen formlosen Antrag bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (Referat II B, die Kontaktdaten finden Sie im Hinweisblatt 2).
Beim Antreffen oder Verdacht von oberflächennahmen Grundwasser („Schichtenwasser“) ist eine frühzeitige Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz II B und II D empfehlenswert, um ein angemessenes weiteres Vorgehen für die Planung abzustimmen.

In Wasserschutzgebieten der Zonen I und II darf gesammeltes Niederschlagswasser in der Regel nicht versickert werden, in der Zone III dagegen schon. Ob Ihr Grundstück sich in einem Wasserschutzgebiet befindet, erfahren Sie hier.

Zum Schutz des Grundwassers dürfen Versickerungsanlagen nur in Böden verbaut werden, in denen sich keine Altlasten z. B. von ehemaligen Gewerbe- oder Industriestandorten befinden. Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig im Bodenbelastungskataster (BBK). Den Antrag über das Berliner Umweltportal finden Sie hier.

 

Weitere Informationen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zu Bodenschutz und Altlasten finden Sie hier.

Niederschlagswasser soll im Land Berlin grundsätzlich schadlos versickern, und zwar am besten über die belebte Bodenschicht (§ 36a Berliner Wassergesetz). Bei der Mulden- sowie der Mulden-Rigolen-Versickerung muss sie dafür über die gesamte Versickerungsfläche (Böschung und Sohle) aus einer mindestens 30 Zentimeter dicken bewachsenen Oberbodenschicht bestehen.

 

Die Anforderungen an die angeschlossene Fläche für eine erlaubnisfreie schadlose Versickerung regelt die Niederschlagsfreistellungsverordnung, welche im Hinweisblatt 2 zu finden ist. So ist z. B. von Dachflächen mit Ziegeleindeckung von einer sehr geringen stofflichen Belastung auszugehen, ganz im Gegenteil zu Zinkdächern oder stark befahrenen Straßen.

Die Art der Versickerungsanlage ist entscheidend dafür, wie viel Platz Sie einplanen müssen. Eine Flächen- oder Muldenversickerung, bei der das Niederschlagswasser durch einen bewachsenen Boden versickert, ist an der Oberfläche natürlich raumgreifender als eine rein unterirdische Anlage (Rigolen- oder Schachtversickerung).

 

Für eine etwa 30 Zentimeter tiefe Mulde brauchen Sie je nach Versickerungsleistung des Bodens eine Fläche, die etwa 10 bis 20 Prozent der angeschlossenen versiegelten Fläche entspricht, von der das Regenwasser in die Mulde fließt. Je durchlässiger der Boden (je größer also der kf-Wert), desto kleiner ist der Speicherbedarf in der Mulde.

 

Der benötigte Flächenbedarf hängt vor allem von der Art der Versickerungsanlage und den Versickerungseigenschaften des Bodens ab.

Ihre Versickerungsanlage darf angrenzende Gebäude nicht durch mögliche Vernässungsschäden in Mitleidenschaft ziehen. Wichtige Kriterien sind dabei die Art und Tiefe einer möglichen Unterkellerung.

 

Bei Gebäuden mit einer Außenabdichtung, die dem Wasserdruck standhält (wasserdichter Keller) muss kein Mindestabstand zum Gebäude eingehalten werden.

 

Ist Ihr Keller nicht wasserdruckhaltend abgedichtet, weil das Grundwasser konstant unterhalb der Kellersohle steht, sollte der Abstand der Versickerungsanlage vom Baugrubenfußpunkt nicht weniger als das 1,5-Fache der Baugrubentiefe sein.

 

Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist statt der Baugrubentiefe die Tiefe des Fundaments entscheidend.

 

Und auch das Nachbargrundstück darf nicht von Ihrer Versickerungsanlage beeinträchtigt werden. Generell gilt, dass das anfallende Regenwasser vollständig auf dem eigenen Grundstück bewirtschaftet werden soll und auch nicht bei Starkregenereignissen zum Nachbargrundstück fließen darf. Bei der Berechnung des Abstands müssen die Art der Versickerungsanlage sowie die hydrogeologischen und topografischen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden.

Versickerungsmulden können mit Rasen, Gräsern, Stauden, Sträuchern und auch mit Bäumen bepflanzt werden. Für die Auswahl der Pflanzen ist entscheidend, dass diese mit langen Trockenperioden und zeitweise mit Staunässe zurechtkommen müssen. Deshalb sollten nur qualifizierte Fachleute die Bepflanzung standortspezifisch planen. Befindet sich unter der Mulde eine Rigole, muss sichergestellt sein, dass keine Wurzeln in sie hineinwachsen und dadurch ihre Funktion beeinträchtigen. Für die Bepflanzung von Mulden mit Bäumen gelten besondere Regeln, die im Hinweisblatt 2 erläutert sind, etwa was das erforderlich Volumen der Mulde angeht.

 

Innerhalb von Wasserschutzgebieten brauchen Sie in Berlin für eine Bepflanzung einer Mulde eine Genehmigung der Wasserbehörde. In Wasserschutzgebieten ist die Bepflanzung von Mulden mit Bäumen aus Gründen des vorsorgenden Grundwasserschutzes grundsätzlich nicht gestattet.

 

Bäume fallen nicht unter die Regelungen der wasserbehördlichen Erlaubnis, sondern unter das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Berliner Baumschutzverordnung. Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen bezirklichen Umwelt- und Naturschutzamt bzw. dem privaten Betreiber.

 

Lesen Sie hier mehr zum Nutzen von Bäumen in Mulden und hier mehr zur Bepflanzung mit Stauden und Gräsern.

 

Das Niederschlagswasser wird in der Regel von befestigten Flächen in die Mulde geleitet, und zwar möglichst oberirdisch über mehrere offene Zuleitungsrinnen mit befestigten Einlaufbereichen, um eine gleichmäßige Beschickung zu gewährleisten. Die Rinnen sollten möglichst rau sein, dafür eignet sich zum Beispiel Naturpflaster.

 

Bei punktuellen Zuleitungen, beispielsweise bei der Versickerung von Dachabflüssen über Rohrleitungen, sollte das Wasser örtlich verteilt in die Mulde geleitet werden. Zugleich muss das Gefälle der Zuleitungen so ausgelegt sein, dass das Wasser nicht mit zu großer Geschwindigkeit in die Mulde gelangt. Auf diese Weise verringert sich die hydraulische Belastung der Mulde und ihr Ausspülen wird verhindert.

 

Bei wege- oder straßenbegleitenden Mulden sollte das Wasser möglichst gleichmäßig längs der Flächenkanten in die Mulde fließen. So werden nicht nur die Regenwassermengen, sondern auch mögliche stoffliche Belastungen gleichmäßig verteilt.

 

Bei einer Flächenversickerung über Rasenflächen oder teildurchlässige Beläge sollte das Regenwasser möglichst breitflächig dorthin geleitet werden.

In Mulden-Rigolen-Elementen und Mulden-Rigolen-Systemen können Überläufe zwischen Mulde und Rigole eingebaut werden. Sie entlasten die Mulde bei starken Niederschlägen. Zudem halbiert sich der Flächenbedarf gegenüber einer Versickerungsmulde ohne Überlauf. Bevor das Regenwasser in die Rigole fließt, werden mechanisch Schmutz- und Schwimmstoffe zurückgehalten. Das ist wichtig, weil das Wasser dadurch an der Stelle gereinigt wird, wo es nicht die obere Bodenschicht passiert.

 

Aus Gründen des vorsorgenden Grundwasserschutzes sind Überläufe in Berlin nur nach Genehmigung der Wasserbehörde und ausschließlich in reinen Wohngebieten für Wohnwege und Wohnstraßen erlaubt.

Wer eine Versickerungsanlage installieren lassen will, muss abhängig von der Grundstücksgröße einen Überflutungsnachweis vorlegen. Dabei wird rechnerisch nachgewiesen, dass der Niederschlag bei Starkregen vollständig und schadlos auf dem Grundstück verbleibt, also nicht in den Straßenraum oder Nachbargrundstücke fließt. Hierfür können zusätzliche Retentionsräume notwendig sein, die auch multifunktional z. B. als Sportanlage/-platz genutzt werden können.

 

Das überarbeitete Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) für Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser (DWA-A 138-1), welches sich noch im Abstimmungsprozess befindet, sieht einen Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 Quadratmetern vor.

 

DWA-A 138-1 empfiehlt aber auch für Grundstücke unter 800 Quadratmetern zu berücksichtigen, welche Schadenswirkung von einem Überfluten der Versickerungsanlage ausgehen kann. Gegebenenfalls sollten hier zusätzliche Retentionsräume mitgeplant werden.

Versickerungsmulden im Straßenraum können durchschnittlich circa 25 bis 30 Jahre genutzt werden. Bei weniger belasteten Anschlussflächen können die Standzeiten länger sein. Für die Beurteilung sind ca. alle 10 Jahre in der Mulde gut verteilte Boden-Beprobungen sinnvoll. Zusätzlich sollten Tests zur Bestimmung der Versickerungsleistung durchgeführt werden. Für einen weiteren Betrieb der Mulde muss die oberste Bodenschicht unter Umständen ausgetauscht werden, um die Reinigungsleistung und damit den Schutz des Grundwasser zu gewährleisten.

 

Wie stark Regenwasserabflüsse Schwermetalle oder andere stoffliche Belastungen enthalten, hängt immer auch vom Standort bzw. der angeschlossenen Fläche ab. An stark befahrenen Straßen ist die Schadstoffbelastung höher als an einer verkehrsberuhigten Straße. Das macht allgemeine Aussagen zu Standzeiten von Oberböden in Versickerungsmulden schwierig. Es gibt allerdings erste Untersuchungen dazu, über die Sie hier und hier mehr lesen können.

Richtlinien und Leitfäden

Niederschlagswasser- freistellungsverordnung
Hinweisblatt 2 zur Antragstellung: Versickerung von Niederschlagswasser
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren

 

Außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie innerhalb der weiteren Schutzzone III B benötigen Sie in Berlin unter definierten Voraussetzungen keine Erlaubnis der Wasserbehörde für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser. Natürlich darf beim Boden kein Verdacht auf Altlasten bestehen. Geregelt ist das in der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV).

 

Welche Voraussetzungen es für die erlaubnisfreie Versickerung gibt und was Sie bei einer Antragstellung beachten müssen, erfahren Sie im Hinweisblatt 2 zur Antragstellung: Versickerung von Niederschlagswasser der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Wenn Regenwasser nicht abgeleitet wird, sondern versickert und verdunstet, entlastet das Kanalisation und Kläranlagen.

Kosten

Die folgenden Informationen basieren auf Grundlage der Studie „Ökonomische Analyse dezentraler Regenwasserbewirtschaftung in Berlin“. Als Basis dienen drei Modellszenarien für die Investitionskosten und drei unabhängige Szenarien für die Betriebskosten. Dadurch sollen individuellen baulichen Voraussetzungen und Leistungsspektren aufgezeigt werden.

Die angegebenen Kosten sind eine durchschnittliche Kostenannahme (+/- 40 %) und können als Grundlage für eine grobe Kostenannahme dienen. Es ist zu beachten, dass die Kosten ohne Sicherheitszuschlag und Planungskosten angegeben wurden und an den jeweiligen aktuellen Baupreisindex anzupassen sind. Die Investitionskosten werden in Euro je angeschlossene reduzierte (abflusswirksame) Fläche angegeben.

 

In unserem RegenRechner finden Sie die detaillierte Beschreibung der Szenarien im Kostenüberblick. Außerdem können Sie die Kosten für Ihr eigenes Projekt abschätzen.

Mulde
Mulden-Rigolen-System
Rigole
Tiefbeet-Rigole
Baumrigole bzw. mit Bäumen bepflanzte Versickerungsanlagen
Teildurchlässige Flächenbefestigung

Förderung und Einsparung

 

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 1,809 Euro pro Quadratmeter entwässerte Grundfläche und Jahr. Die Gebühr wird nach der bebauten und befestigten Fläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Für Flächen, auf denen Niederschlagswasser vollständig versickert, fällt somit keine Niederschlagswassergebühr an. Dies gilt auch für versiegelte Flächen, deren Abflüsse vollständig z. B. über eine Flächenversickerung oder mit Versickerungsanlagen bewirtschaftet werden und für teilversiegelte Flächen (z. B. Rasengittersteine), wenn sichergestellt werden kann, dass das gesamte Niederschlagswasser versickert. Versiegelte Flächen, die an fachgerecht geplante Mulden-Rigolen-Systeme mit gedrosselter Ableitung angeschlossen sind, werden bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr mit 50 % angesetzt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in § 5 sowie in Anlage 1 und 2  der »Abwassergebührensatzung – AGKS« der Berliner Wasserbetriebe.

Ansprechpartner für Planung, Bau und Betrieb

 

Eine Versickerungsanlage muss fachgerecht geplant und umgesetzt werden. Dafür kommen Fachplaner, Landschaftsarchitekten, Garten- und Landschaftsbaubetriebe sowie Systemhersteller infrage. Unsere Anbietersuche sowie die Fachbetriebssuche des Fachverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e. V. hilft Ihnen bei der Suche.

Hilfreiche Links

Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz stellt in ihrer Planungshilfe Leistungsfähigkeit von praxiserprobten Formen der dezentralen und zentralen Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Kontext (kurz: Monografie) 21 Maßnahmen des Regenwassermanagements vor. Die Verfahrenssteckbriefe 8 bis 12 behandeln verschiedene Arten der Versickerung.

Im Verbundforschungsprojekt KURAS wurde am Beispiel ausgewählter Stadtflächen in Berlin untersucht, wie dezentrale Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung die Kanalisation entlasten und dabei das Stadtklima verbessern.

 

Zum KURAS-Steckbrief Teilversiegelte Oberflächenbefestigungen

 

Zum KURAS-Steckbrief Mulden- und Flächenversickerung

 

Zum KURAS-Steckbrief Kombinierte Versickerungssysteme

 

Zum KURAS-Steckbrief Schacht- und Rigolenversickerung

Die Planungshilfe für eine dezentrale Straßenentwässerung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz enthält Steckbriefe und Zeichnungen zu verschiedenen Versickerungsmaßnahmen.

Hinweisblatt 2 zur Antragstellung: Versickerung von Niederschlagswasser hilft Ihnen bei der Antragstellung und gibt Hinweise sowie Vorgaben für eine schadlose Versickerung

Berliner Wassergesetz (§36a: Niederschlagswasserbewirtschaftung)