Objektplanung für bauliche Umsetzung

Im vierten Schritt werden die einzelnen Fachplanungen (Verkehrs-, Freiraum-, Hochbau- sowie wasserwirtschaftliche Planung) bis hin zur Objektplanung der Verkehrs- und Freianlagen, Gebäude sowie Ingenieurbauwerke vertieft. Hier findet – aufbauend auf der Vordimensionierung und Verortung der Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen im vorherigen Schritt – die konkrete Planung für die bauliche Umsetzung statt.

 

Bei Vorhaben bzw. Plangebieten mit öffentlichen Straßen und Plätzen ist es aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten in dieser Phase notwendig, die Planung für die öffentlichen Flächen getrennt von der Planung für die Privatflächen durchzuführen. Insbesondere bei grundstücksübergreifenden Lösungen bzw. der (anteiligen) Bewirtschaftung des Regenwassers von Privatflächen im öffentlichen Raum sind die Planungen aufeinander abzustimmen.

Für die öffentlichen Straßen und Plätze übernehmen die BWB die Objektplanung der Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen.

Der Einstieg in die Leistungsphasen (LPH) gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hängt von der Qualität der Planungen in den vorherigen Schritten ab. Fallweise kann deren Detaillierungsgrad schon so hoch sein, dass direkt mit der Genehmigungsplanung begonnen werden kann.

 

Im Rahmen dieses Planungsschritts erfolgt die endgültige Auswahl von einzelnen Anlagentypen und deren Bestandteilen (z. B. Zulauf, Drosselorgan, Rigolenart) unter betrieblichen und wirtschaftlichen Aspekten. Zudem findet die Feindimensionierung, Gestaltung und konkrete Platzierung im Straßenraum statt (gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Regelblättern der BWB). Die Objektplanung der Anlagen für die Regenwasserbewirtschaftung auf öffentlichen Straßen und Plätzen erfolgt in Abstimmung mit der Verkehrs- und Freianlagenplanung sowie mit der Wasserbehörde (SenUVK II D) im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der einzelnen Anlagen.

Die Objektplanung der Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen auf Privatflächen wird in der Regel von interdisziplinären Teams durchgeführt.

Diese führen Hochbau-, Frei- und ggf. Verkehrsanlagenplanung mit siedlungswasserwirtschaftlicher Expertise zusammen und binden die Wasserbehörde (SenUVK II D) im Rahmen der Genehmigungsplanung ein.

 

Parallel wird ein Pflege- und Wartungskonzept entwickelt und – bei Bedarf – vertraglich vereinbart, um die langfristige Funktionsfähigkeit der Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen zu gewährleisten. Bei Vorhaben bzw. Plangebieten mit öffentlichen Straßen und Plätzen erfolgt dies – in Abhängigkeit der Maßnahme – in Abstimmung zwischen den BWB, der BSR und den zuständigen bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern. Für die Anlagen auf Privatflächen empfiehlt sich der Abschluss von Pflege-/Wartungsverträgen mit qualifizierten Anbieter:innen.

Um einen schadlosen Rückhalt des anfallenden Regenwassers auch im Starkregenfall sicherzustellen bzw. Schäden so gering wie möglich zu halten, ist in dieser Phase – gemäß BReWa-BE – ein Überflutungsnachweis im Sinne der technischen Regelwerke durchzuführen.

Für Privatgrundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m2 ist die DIN 1986-100 anzuwenden. Diese DIN ist keine eingeführte technische Baubestimmung, d. h. den Eigentümer:innen kommt im Sinne der Gefahrenabwehr (§ 5 WHG) eine Eigenverantwortung zu. Beim Überflutungsnachweis für Grundstücke handelt es sich um eine besondere Leistung nach HOAI im Rahmen der Genehmigungsplanung von Freianlagen (LPH 4), die extra vergütet werden muss (siehe Anlage 11 HOAI). Gemäß DWA-A 118 ist auch für öffentliche Straßen und Plätze der erforderliche Überflutungsschutz zu prüfen. Methodische Ansätze für eine diesbezügliche Gefährdungsanalyse bietet z. B. das Merkblatt DWA-M 119.

 

Folgende Abbildung fasst die einzelnen Handlungsempfehlungen und Rollen bzw. Zuständigkeiten der relevanten Akteurinnen und Akteure für den vierten Planungsschritt zusammen.

Planungsschritt 4
Vertiefung der Planung zur Regenwasserbewirtschaftung für bauliche Umsetzung
endgültige Auswahl von Anlagentypen unter betrieblichen und wirtschaftlichen Aspekten
Feindimensionierung, Gestaltung und konkrete Platzierung der einzelnen Anlagen
Konzipierung und Vereinbarung von Pflege und Wartung
Durchführung eines Überflutungsnachweises bzw. einer Gefährdungsanalyse

Wer?

Beauftragung durch Vorhabenträger:in oder planende Abteilung des Bezirks bzw. Senats

 

öffentliche Straßen und Plätze:
Erarbeitung ggf. durch BWB, Einbindung SenUVK II D und/oder UmNat, BSR, bezirkliche Straßen- und Grünflächenämter

 

Privatflächen:
Erarbeitung durch Fachplaner:in (ggf. in Abstimmung mit BWB), Einbindung SenUVK II D und/oder UmNat

Vertiefung der Planung zur Regenwasserbewirtschaftung für bauliche Umsetzung
Ausführungsplanung
Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
Objektüberwachung bzw. Bauoberleitung
Objektbetreuung

Wer?

Beauftragung durch Vorhabenträger:in oder planende Abteilung Bezirk bzw. Senat

 

öffentliche Straßen und Plätze:
Erarbeitung durch BWB

 

Privatflächen:
Erarbeitung durch Fachplaner:in (ggf. in Abstimmung mit BWB)